Belgien |
Bulgarien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage |
Dänemark Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Für Jungtiere unter 3 Monaten einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt (nicht älter als 10 Tage). Hunde der Rassen Pitbull und Tosa dürfen nicht eingeführt werden. |
Deutschland Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Estland Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt |
Finnland Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Frankreich Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Mitnahme von höchstens 3 Tieren, davon nur 1 Tier zw. 3 - 6 Monaten. Ansonsten Sondergenehmigung erforderlich. |
Griechenland Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt |
Grossbritannien
Kennzeichnung mit Mikrochip (z.B. Indexel). Einreise frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers. Mindestimpfalter gegen Tollwut: 3 Monate, Blutprobe 30 Tage nach Impfung. 24-48h vor Einreise Zecken- und Bandwurmbehandlung. Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden. |
Irland Quarantäne 6 Monate |
Island Quarantäne 4 Monate |
Israel Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Tiere müssen mind. 90 Tage im Besitz des Halters sein. Bei mehr als 2 Hunden und/oder Katzen schriftl. tierärzl. Einreiseerlaubnis erforderlich. Tiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 7 Tage. |
Italien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als 11 Monate und mindestens 20 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
Kanada Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt |
Kroatien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt |
Lettland Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt. Angaben über Entwurmung und Ektoparasitenbekämpfung. Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. (nur notwendig, wenn Tier alleine einreist) |
Liechtenstein
Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Litauen Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als 6 Monate und mindestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt (nicht älter als 14 Tage). Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. |
Luxemburg Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Marokko Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als 8 Monate und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich. |
Niederlande Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Norwegen Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Bandwurmkur (max. 10 Tage alt), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 14 Monate (Katze). Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung, siehe Punkt 16. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmässig nachgeimpft wird. Staupe: Mindestalter 8 Wochen. Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden. |
Österreich Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Polen Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 21 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt |
Portugal Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
Rumänien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr (Hund); nicht älter als 6 Monate (Katze) und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. |
GUS Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 3 Tage. |
Schweden Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Bandwurmkur (max. 10 Tage alt), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 14 Monate (Katze). Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung, siehe Punkt 16. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmässig nachgeimpft wird. Staupe: Mindestalter 8 Wochen. Die Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden. |
Schweiz Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt |
Slowak. Rep. Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich. |
Slowenien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. |
Spanien Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 15 Tage. Tollwut- und Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache. |
Tschech. Rep.
Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich. |
Türkei Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 2 Tage. |
Ungarn Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt Sonstiges: Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 8 Tage. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben. |
USA Tollwut-Impfzeugnis: nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt (gilt nur fïü Hunde) Sonstiges: Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Hawaii, Amerikanisch Samoa und Guam unterliegen Quarantänebestimmungen, da sie tollwutfrei sind. |
Hobb� 2000
Alle Angaben ohne Gewähr, bei Ungewissheit bitte beim Tierarzt/Amtstierarzt oder Behörden nachfragen. |