Einreisebestimmungen
 

Belgien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt

Bulgarien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:

Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage
Dänemark
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Für Jungtiere unter 3 Monaten einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt (nicht älter als 10 Tage). Hunde der Rassen Pitbull und Tosa dürfen nicht eingeführt werden.
Deutschland
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Estland
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt
Finnland
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Frankreich
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Mitnahme von höchstens 3 Tieren, davon nur 1 Tier zw. 3 - 6 Monaten. Ansonsten Sondergenehmigung erforderlich.
Griechenland
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt
Grossbritannien
Kennzeichnung mit Mikrochip (z.B. Indexel).
Einreise frühestens 6 Monate nach Bestätigung des Tollwut-Titers.
Mindestimpfalter gegen Tollwut: 3 Monate, Blutprobe 30 Tage nach Impfung.
24-48h vor Einreise Zecken- und Bandwurmbehandlung.
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt.
Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden.
Irland
Quarantäne 6 Monate
Island
Quarantäne 4 Monate
Israel
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Tiere müssen mind. 90 Tage im Besitz des Halters sein. Bei mehr als 2 Hunden und/oder Katzen schriftl. tierärzl. Einreiseerlaubnis erforderlich. Tiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden. Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 7 Tage.
Italien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als 11 Monate und mindestens 20 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 30 Tage. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kanada
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt
Kroatien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt
Lettland
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt. Angaben über Entwurmung und Ektoparasitenbekämpfung. Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. (nur notwendig, wenn Tier alleine einreist)
Liechtenstein
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Litauen
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als 6 Monate und mindestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt (nicht älter als 14 Tage). Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich.
Luxemburg
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Marokko
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als 8 Monate und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Niederlande
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Norwegen
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Bandwurmkur (max. 10 Tage alt), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 14 Monate (Katze). Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung, siehe Punkt 16. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmässig nachgeimpft wird. Staupe: Mindestalter 8 Wochen. Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden.
Österreich
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Polen
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 21 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt
Portugal
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:

Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Rumänien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr (Hund); nicht älter als 6 Monate (Katze) und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage.
GUS
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 3 Tage.
Schweden
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage. Einfuhrgenehmigung, Kennzeichnung (z.B. Indexel-Mikrochip), Bandwurmkur (max. 10 Tage alt), Hunde: Staupe/ Leptospirose-Impfung (max. 2 bzw. 1 Jahr alt). Tollwut: Mindestimpfalter 3 Monate (Hund), 14 Monate (Katze). Blutprobe frühestens 120 Tage nach Impfung, siehe Punkt 16. Weitere Titerbestimmungen können beim Hund entfallen, wenn der Titer einmal erreicht und regelmässig nachgeimpft wird. Staupe: Mindestalter 8 Wochen. Die Blutprobe muss vom Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107, 35392 Giessen untersucht und ein Tollwut-Titer von mind. 0,5 I.E. erreicht werden.
Schweiz
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Slowak. Rep.
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Slowenien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 10 Tage.
Spanien
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Einfaches Gesundheitszeugnis, vom Tierarzt ausgestellt nicht älter als 15 Tage. Tollwut- und Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache.
Tschech. Rep.
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Impfung gegen Staupe/ HCC/ Leptospirose/ Parvovirose (Hund) bzw. Panleukopenie (Katze) zusätzlich erforderlich. Bei Aufenthalt über einem Monat: Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Türkei
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als 6 Monate und mindestens 15 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 2 Tage.
Ungarn
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
Sonstiges:
Behördliches Gesundheitszeugnis, vom Amtstierarzt ausgestellt nicht älter als 8 Tage. Für Hunde ist zusätzlich eine Impfung gegen Staupe vorgeschrieben.
USA
Tollwut-Impfzeugnis:
nicht älter als ein Jahr und mindestens 30 Tage vor der Abreise ausgestellt
(gilt nur fïü Hunde)
Sonstiges:

Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Hawaii, Amerikanisch Samoa und Guam unterliegen Quarantänebestimmungen, da sie tollwutfrei sind.
Hobb� 2000

Alle Angaben ohne Gewähr, bei Ungewissheit bitte beim Tierarzt/Amtstierarzt oder Behörden nachfragen.